Warum woanders mehr bezahlen? WIR sparen SIE reich

 

    Betriebliche Altersvorsorge / Betriebs-Rente:

      ·         Im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung haben sich nachhaltige Änderungen ergeben. Davon ist auch Ihr Unternehmen betroffen! Denn ab dem 1.1.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass Teile seines Gehaltes für eine Betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Sind Sie darauf vorbereitet? Wussten Sie, dass Sie Ihrem Arbeitnehmer gegenüber eine sogenannte Informationspflicht besitzen? Wussten Sie, dass Ihr Arbeitnehmer Sie auf Schadenersatz und auf rückwirkende Zahlung einer Betrieblichen Altersversorgung verklagen kann? Wenn nicht, dann lassen Sie sich gerne von uns informieren, welche Möglichkeiten es gibt und was Sie als Arbeitgeber beachten sollten

    ·         Viele Unternehmer glauben, dass Ihnen Ihre Pensionszusage Sicherheit für eine ausreichende Versorgung im Rentenalter bietet. Die Wahrheit sieht allerdings anders aus: Ca. 80% aller Pensionszusagen sind fehlerhaft formuliert bzw. entsprechen nicht mehr dem Stand der aktuellen Rechtssprechung. Ca. 60 % aller Pensionszusagen sind nur ungenügend gegen Insolvenz geschützt. Ca. 90% aller Pensionszusagen weisen gravierende Deckungslücken auf. Wir möchten Ihnen helfen bestehende Pensionszusagen zu überprüfen und richtig anzupassen und neue Pensionszusagen richtig einzustellen.

    ·        Minijob-Rente (Rente für 400.- € - Arbeitnehmer):

    Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel aufgrund Ihres geringen Einkommens wenig Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Gleichzeitig wäre es für viele Arbeitgeber wünschenswert, wenn Ihre „geringfügig Beschäftigten“ etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status und damit die Sozialabgabenfreiheit zu verlieren. Die Lösung ist hier die neue Minijob-Rente! Der Beschäftigte vereinbart mit seinem Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung und im Gegenzug investiert der Arbeitgeber die Mehrleistung in einen Minijobrentenbeitrag zur Erhöhung Ihrer späteren privaten Rente